Entscheidungsgründe: I. Klage und Vorverfahren 1. Gestützt auf Art137 B-VG, begehrt das Land Niederösterreich, den Bund schuldig zu erkennen, der klagenden Partei den Betrag von € 672,-- samt 4 % Zinsen seit 4. April 2019 zuhanden der Niederösterreichischen Landesregierung binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. Begründend wird dazu im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: "I. Sachverhalt: Im Juni 2007 kam es im Verlauf eines Sturmes zu einem schadensverursachenden Umstürze... mehr lesen...
Index: 30/02 Finanzausgleich
Norm: B-VG Art 102B-VG Art 104B-VG Art 137F-VG §2FAG 2008 §1WRG 1959 §4, §130, §131V d BM f Land- und Forstwirtschaft vom 17.07.1969, mit der die Besorgung von Geschäften der Bundeswasserbauverwaltung dem Landeshauptmann übertragen wird, BGBl 280/1969 VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Stattgabe des Klagebegehrens eines Landes wegen Kostentragung durch den Bund für die Kontrolle des Uferbewuchses von – im Eigentum des Bund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid der Landeshauptfrau von Salzburg wird festgestellt, dass der Habach bachabwärts nach einem näher bezeichneten Koordinatenpunkt des Bundesmeldenetzes, sofern er über Grundstücke der "Republik Österreich (Österreichische Bundesforste)" fließt, als Privatgewässer des Staates den öffentlichen Gewässern gleichzuhalten ist. 1.2. Diese Feststellung erging als Ersatzbescheid im Gefolge d... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art10 Abs1 Z10B-VG Art10 Abs2B-VG Art49 Abs1StGG Art5Sbg WRG 1870 §4, §6WRG 1959 §2, §3, §8, §9, §140
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchdie Qualifikation des Habachs in Salzburg als einem öffentlichenGewässer gleichzuhaltendes Privatgewässer des Staates; sachlicheRechtfertigung der Aufrechterhaltu... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller begehrt mit seinem auf Art139 Abs1 (letzter Satz) B-VG gestützten (Individual-)Antrag mit näherer
Begründung: , folgende Bestimmungen der Verordnung des Landeshauptmannes von Vorarlberg über Wirtschaftsbeschränkungen im Bereiche des Rheinvorlandes sowie der Rheindämme und Rheinwuhre, LGBl. 58/1988, "wegen Gesetzes- und Verfassungswidrigkeit" aufzuheben: - die Wendung "und Reitverbot" in der Überschrift des §1 sowie die Worte "und Reiten" in §1; -... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragWRG 1959 §4 Abs2 lite idF ArtI Z1 WRG-Nov 1990WRG 1959 §4 idF ArtI Z1 WRG-Nov 1990WRG 1959 §8 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Reitverboten
mangels Legitimation; keine Einräumung von Benutzungsrechten an
öffentlichem Wassergut durch das Wasserrechtsgesetz
Rechtssatz: ... mehr lesen...