Entscheidungsgründe: Bei einem öffentlichen Straßenbauprojekt der Klägerin erzwangen Demonstranten einen Baustopp. Es entstanden Stehzeiten des beauftragten Bauunternehmens. Die Vorinstanzen gingen (ua) von dem im Revisionsverfahren nicht mehr strittigen Sachverhalt aus, wie ihn das Berufungsgericht (auf den S 3 bis 9 in ON 28) wie folgt feststellte: "Mit Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. 9. 1990 BGBl 599/1990 wurde eine neu herzustellen... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344ABGB §354 BABGB §1168ABGB §1293ABGB §1301ABGB §1311 IIAABGB §1332MRK Art11StGG Art12VslgG §2WRG §38
Rechtssatz: 1. Mit der Blockade einer Zufahrtsstraße zu einem Bauplatz durch Demonstranten, wodurch die Bautätigkeit an einem öffentlichen Bauvorhaben verhindert wird, ist ein Eingiff in das Eigentumsrecht des Liegenschaftseigentümers verbunden, wenn die Blockade auf die dauerhafte Entziehung der Benützung der Bauliegenscha... mehr lesen...
Norm: WRG §22WRG §38
Rechtssatz: Zwar findet auf die Bewilligung zur Errichtung von Brücken gemäß § 38 WRG die Bestimmung des § 22 WRG keine Anwendung, Bewilligungen gemäß § 38 WRG sind aber schon nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen als "dingliche Bewilligungen" zu behandeln. Dementsprechend treten - kraft Erstreckung der subjektiven Rechtskraft - auf der Seite des Bewilligungsinhabers (sowie auch der Mitbeteiligten) die jeweili... mehr lesen...
Streitgegenstand ist ein Badesteg samt Badebrücke, der vom Ufergrundstück der Beklagten in das Seegrundstück 968/1 führt. Die Klägerin behauptet, durch den Bau und die Benützung dieser nicht behördlich bewilligten Anlage in ihrem Fischereirecht gestört zu sein, und begehrt die Entfernung des See-Einbaues, Bezahlung eines Schadenersatzes von je 500 S für vier Jahre, zusammen 2000 S, sowie hilfsweise die Feststellung, daß den Beklagten ein unentgeltliches Recht zur Benützung des See-Ein... mehr lesen...
Norm: WRG §4WRG §38
Rechtssatz: Zur Frage der Koppelung einer öffentlich-rechtlichen Bewilligung mit einem vom Rechtsträger des öffentlichen Gutes mit dem bescheidmäßig Begünstigten abgeschlossenen Privatrechtsgeschäft (unter Berücksichtigung von Melichar, JBl 1967,179 ff). Entscheidungstexte 1 Ob 155/74 Entscheidungstext OGH 20.11.1974 1 Ob 155/74 Veröff: SZ 47/131 = EvBl 1... mehr lesen...
Die Klägerin ist Eigentümerin des Schwimmbades S und besitzt das Recht aus dem L-Bach Badewasser für dieses Schwimmbad zu beziehen. Sie besitzt außerdem im L-Bach ein Fischereirecht. Die Beklagte ist Eigentümern des vom Strandbad S und dem Fischereigewässer bachaufwärts gelegenen Hauses L Nr. 12, aus dem sie Abwasser und Fäkalien in den L-Bach einleitet. Ein Verfahren vor der Wasserrechtsbehörde ist anhängig. Die Klägerin behauptet, die Beklagte leite die Abwässer und Fäkalien vorsä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbWRG 1934 §34WRG §38
Rechtssatz: Die Schutzvorschrift des § 34 WRG 1934 wurde nur zur Vermeidung von Wasserschäden erlassen. Entscheidungstexte 2 Ob 56/72 Entscheidungstext OGH 14.03.1973 2 Ob 56/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0027692 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIcJN §1 CVIIIWRG 1959 §38WRG 1959 §117
Rechtssatz: Das WRG 1959 enthält keine Vorschriften, nach denen Fischereiberechtigte gegen die nach § 38 Abs 1 WRG 1959 zu bewilligende Herstellung von Einbauten in stehende öffentliche Gewässer Einwendungen erheben oder in einem derartigen Bewilligungsverfahren ein Recht auf Entschädigung geltend machen könnten, über das gemäß dem § 117 WRG 1959 von der Wasserrechtsbehörde abzusprechen wäre... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des Fischereirechtes in der Stullnegg im gesamten Gemeindegebiet A. Sie behaupten, der Beklagte habe ihr Fischereirecht dadurch geschädigt, daß er am 28. November 1957 mit einer motorisierten Schubraupe das Bachbett der Stullnegg in einer Länge von ungefähr 200 m gänzlich umgegraben und umgepflügt habe. Dadurch hätten sie einen Schaden von mindestens 1500 S erlitten. Sie begehren, den Beklagten schuldig zu erkennen: 1. das Einbringen einer mo... mehr lesen...
Norm: WRG §38 ff
Rechtssatz: Zum Umfang der Rechte der Ufereigentümer (nach § 37 Abs 3 WRG 1934). Entscheidungstexte 1 Ob 262/59 Entscheidungstext OGH 30.09.1959 1 Ob 262/59 Veröff: SZ 32/116 = EvBl 1961/170 S 242 = LwBetr 1965,184 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0082589 Dokumen... mehr lesen...