Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.11.2020 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: WRG 1959 §33d Abs4
Rechtssatz: Besteht auf Grund einer Verordnung gemäß § 33d Abs 1 WRG eine Sanierungspflicht für einen bestimmten Oberflächenwasserkörper und wurde gemäß § 33d Abs 4 WRG bereits eine Fristverlängerung von zwei Jahren gewährt, so ist eine weitere Fristverlängerung um maximal 3 Jahre möglich.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 09.11.2020 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: WRG 1959 §33d Abs4
Rechtssatz: Die Tatsache, dass für eine Anlage, für welche auf Grund einer Verordnung gemäß § 33d Abs 1 WRG eine Sanierungspflicht besteht, ein Revitalisierungsprojekt – welches mit einem weiteren Vorhaben im Widerstreit steht – eingereicht wurde, ändert nichts an der Sanierungspflicht. De... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch die Richterin Mag. Dr. Rath über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch C & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Kgasse, G, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 03.02.2020, GZ: ABT13-32.00 K 46/2015-63, z u R e c h t e r k a n n t: I. Gemäß § 28 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (im Folgenden VwGVG) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. G... mehr lesen...