Begründung: I. 1. Die Antragstellerin ist ein in der Abfallbranche tätiges Unternehmen und seit 1991 Betreiberin einer Deponie auf mehreren Grundstücken im Gemeindegebiet von St. M., Oberösterreich; die Deponie ist sowohl wasserrechtlich als auch gewerberechtlich genehmigt. 1993 wurde eine Erweiterung der Deponie abfallrechtlich genehmigt, sodaß diese ein Volumen von rund 758.000 m3 umfaßt. Laut Genehmigungsbescheid vom 14. November 1994, befristet bis 31. Dezember 2049... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragWRG 1959 §31d
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags eines in der Abfallbranche
tätigen Unternehmens auf Aufhebung von Bestimmungen des
Wasserrechtsgesetzes betreffend Mülldeponien mangels Legitimation;
Fehlen der rechtlichen Betroffenheit im Entscheidungszeitpunkt
infolge Außerkrafttretens der bekämpften Bestimmungen ... mehr lesen...