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81 Wasserrecht, WasserbautenNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags eines in der Abfallbranche tätigen Unternehmens auf Aufhebung von Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes betreffend Mülldeponien mangels Legitimation; Fehlen der rechtlichen Betroffenheit im Entscheidungszeitpunkt infolge Außerkrafttretens der bekämpften BestimmungenRechtssatz
Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung des §31d Abs7 WRG 1959 idF BGBl. I 155/1999 sowie einzelner Wortfolgen in §31d Abs3 WRG 1959 mangels Legitimation.
Die bekämpften Bestimmungen gehören seit 01.01.01 nicht mehr dem Rechtsbestand an. Nach Lage des Falles ist die behauptete Betroffenheit jedenfalls nicht gegeben, weshalb der Antragstellerin die nicht bloß im Zeitpunkt der Antragseinbringung, sondern auch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes erforderliche Legitimation zur Anfechtung fehlt. Da dies hier vorliegt, ist es ausgeschlossen, daß §31d WRG im angefochtenen Umfang für die Antragstellerin (noch) unmittelbar wirksam ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:G165.1999Dokumentnummer
JFR_09989076_99G00165_01