IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Aicher über die Beschwerde des AA, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 06.10.2022, Zl ***, betreffend eine Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird teilweise und insoweit Folge gegeben, als die Geldstrafe auf Euro 800,00 (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 1 Tag und 12 Stunden) herabgesetzt wird. D... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Spielmann über die Beschwerde der AA, Adresse 1, **** Z, gegen die Strafhöhe des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Z vom 14.12.2021, Zahl ***, betreffend Übertretungen nach dem AWG 2002 und WRG 1959, zu Recht: 1. Die Beschwerde gegen den Spruchpunkt 1. wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerde gegen den Spruchpunkt 2. wird Folge gegeben und der Strafa... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 07.08.2018, Zl *****, betreffend Maßnahmen nach dem Wasserrechtsgesetz, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass die Anordnung zur Entleerung des Festmistlagers rechtmäßig war. Im Übrigen wird der an... mehr lesen...