IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF 4, AD AE, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 08.02.2018, Zahl yyy, zu Recht e r k a n n t : I. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG eingestellt. II. Der Beschwerdefü... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.03.2018 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: WRG 1959 §137 Abs2 Z4WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §30 Abs3 Z1VStG §45 Abs1 Z1
Rechtssatz: Aus der Gegenüberstellung der beiden Straftatbestände nach StGB und WRG ergibt sich, dass die Tatbestände nicht ident sind und sich damit gegenseitig nicht ausschließen. Nach § 180 StGB ist Voraussetzu... mehr lesen...