Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer des Grundstücks Nr 2739 der EZ 27 KG *****, welches ursprünglich für die Errichtung und den Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage in Anspruch genommen werden sollte. Mit Teilbescheid des Landeshauptmannes von Kärnten als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 6. 11. 2002, Zahl 8-KAN-895/18-2002 (./F) wurde der klagenden Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage erteil... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AWRG §27 Abs1 litaWRG §29 Abs1WRG §29 Abs5WRG §63 litbWRG §99 Abs1 lite
Rechtssatz: Obwohl das WRG einen engen Konnex zwischen Zwangsrechtseinräumung und Entschädigungsfestsetzung herstellt, fehlt dem Gesetz eine entsprechende Regelung über die Rückzahlung geleisteter Beträge im Fall des Erlöschens von Wasserbenutzungsrechten bzw Zwangsrechten. Es muss insoweit auf die allgemeinen Vorschriften über Ansprüche aus Zahlung einer N... mehr lesen...