Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.05.2017 Norm: WRG 1959 §23a Abs1WRG 1959 §134 Abs7
Rechtssatz: Aufgrund intensiver Nutzungen als Freizeit- und Erholungsraum im Bereich um sowie unterhalb der gegenständlichen Stauanlagen bestehen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und ist ein erhebliches Gefährdungspotential bei diesen Stauanlagen gegeben. Aufgrund ihrer Abmessungen (Höhen ca 7-10 m, Wassermengen zwi... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Reinhold Köpfle über die Beschwerde der V AG, B, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 29.09.2016, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und die Beschwerdevorentscheidung bestätigt. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1... mehr lesen...