Entscheidungen zu § 22 Abs. 4 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/2 97/07/0082

Im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk Schwaz wurde auf Grund eines Erkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Schwaz (BH) vom 7. Dezember 1912 unter der Postzahl 158 ein Wasserbenutzungsrecht zum Betrieb einer Wasserversorgungsanlage, die aus einer Quelle auf dem Grundstück Nr. 355 der KG Distelberg gespeist wird, eingetragen. Als Wasserbenutzungsberechtigter wurde die "Dorfinteressentschaft Aschau (Josef Rahm und Genossen) in Aschau" bezeichnet. Im Jahr 1987 beantragten die Mitgl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.10.1997

RS Vwgh 1997/10/2 97/07/0082

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §22 Abs4;
Rechtssatz: Ein Übereinkommen nach § 111 Abs 3 WRG regelt ausschließlich Rechtsverhältnisse zwischen den Partnern und wirkt an sich nicht gegen Dritte. Die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen aus dem Konsens werden im konkreten Fall durch die Beurkundung nicht berührt, da diese a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.10.1997

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten