IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AE 2, AC AD, vertreten durch Rechtsanwalt MMag. Dr. AG AF, AJ 42a, AH AI, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft DD (belangte Behörde) vom 04.01.2019, Zahl xxx/57-2018, zu R e c h t: I. Der Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als die Spruchpunkte I. bis III. des angefochtenen Bescheides neu zu laut... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.04.2019 Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lithWRG 1959 §21 Abs4
Rechtssatz: Eine Veränderung des Zwecks der Anlage iS § 27 Abs 1 lit h WRG kann dadurch erfolgen, dass der eine ursprüngliche Zweck durch einen anderen Zweck ersetzt wird („anstelle“) oder aber dass zum ursprünglichen Zweck ein weiterer Zweck hinzukommt („zusätzlich“). Dies... mehr lesen...