Entscheidungen zu § 2 WRG 1959

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 2006/10/13 B3612/05

Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid der Landeshauptfrau von Salzburg wird festgestellt, dass der Habach bachabwärts nach einem näher bezeichneten Koordinatenpunkt des Bundesmeldenetzes, sofern er über Grundstücke der "Republik Österreich (Österreichische Bundesforste)" fließt, als Privatgewässer des Staates den öffentlichen Gewässern gleichzuhalten ist. 1.2. Diese Feststellung erging als Ersatzbescheid im Gefolge d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 13.10.2006

RS Vfgh 2006/10/13 B3612/05

Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art10 Abs1 Z10B-VG Art10 Abs2B-VG Art49 Abs1StGG Art5Sbg WRG 1870 §4, §6WRG 1959 §2, §3, §8, §9, §140
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchdie Qualifikation des Habachs in Salzburg als einem öffentlichenGewässer gleichzuhaltendes Privatgewässer des Staates; sachlicheRechtfertigung der Aufrechterhaltu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.10.2006

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