Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §19 Abs1;WRG 1959 §64 Abs1 litc;
Rechtssatz: Die auf § 19 WRG gestützte Einräumung eines Mitbenutzungsrechtes kann schon nach dem Wortlaut des Gesetzes einen Eingriff in das für eine mitbenutzte Wasserversorgungsanlage erteilte Maß der Wasserbenutzung nicht mitumfassen. Vielmehr handelt es sich bei einem Mitbenutzungsrecht lediglich um die Mitbenutzung bestehender Anl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §42 Abs1;WRG 1959 §19 Abs1;
Rechtssatz: Einer Kundmachung für eine mündliche Verhandlung, die als Verhandlungsgegenstand ein Ansuchen um Einräumung eines wasserrechtlichen Mitbenutzungsrechtes an bestimmten Anlagen und Einrichtungen (hier: eine Wasserversorgungsanlage) ausweist, kann nicht der Inhalt unterlegt werden, die darin beschriebene beabsi... mehr lesen...