IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde der Marktgemeinde ***, vertreten durch Rechtsanwalt A, in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 19.09.2018, ***, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Einleitung eines Widerstreitverfahrens und Abweisung eines Antrages auf Bewilligung ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung, jeweils nach dem Was... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 31.01.2019 Norm: WRG 1959 §17 Abs1WRG 1959 §109 Abs1
Rechtssatz: Die Durchführung eines Widerstreitverfahrens erfordert das Vorliegen zweier oder mehrerer Anträge auf Bewilligung einer Wasserbenutzung, wobei die verschiedenen Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen zu Grunde liegenden Projekte derart sind, dass das eine nicht ausgeführt werden kann, ohne dass dadurch die Au... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 31.01.2019 Norm: WRG 1959 §17 Abs1WRG 1959 §109 Abs1
Rechtssatz: Die im Widerstreitverfahren zu treffende Entscheidung, welches von mehreren Vorhaben dem öffentlichen Interesse besser dient, ist eine Wertentscheidung. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Widerstreit; Wasserbenutzungsrecht; öffentliches Interesse; European Case... mehr lesen...