IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Osinger aufgrund der Beschwerden von 1.) Herrn A. B., E. Anstalt, 2.) Hr. Mag. C. D. sowie der E. Anstalt, alle vertreten durch Rechtsanwalt, gegen die Straferkenntnisse des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk vom jeweils 13.11.2018, GZ 1.) MBA …1 sowie 2.) MBA ...2, jeweils betreffend eine Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 3 Z 2 Wasserrechtsgesetz 1959 – W... mehr lesen...