IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn Mag. AB AA, AF-Straße, AE, vertreten durch Rechtsanwälte AH AG & Partner, AI-Straße, LL, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg (belangte Behörde) vom 07.02.2019, Zahl XXX-2018, z u R e c h t: I. Der Beschwerde wird dahingehend stattgegeben, als die unter Spruchabschnitt 2. verhängte Geldstrafe auf € 55,- (Ers... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Dr. Julia Graupner über den Wiederaufnahmeantrag vom 01.03.2017 und über die Beschwerde des Herrn AB AA, AF, AD AE, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. AH AG, AI, LL, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 2.6.2016, Zahl xxx, den B E S C H L U S S gefasst: I. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Besc... mehr lesen...