Entscheidungen zu § 134 Abs. 4 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2005/7/7 2005/07/0077

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 5. August 2003 wurde dem Reinhaltungsverband S (Reinhaltungsverband) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im Detailprojekt "Reinhaltungsverband S, Detailprojekt Anschlussgemeinde R und Regenbecken, Jänner 2002" bzw. im Ergänzungsprojekt "Anschlussgemeinde R und Regenbecken, Juli 2003" dargestellten Kanalisationsanlagen samt Nebenanlagen erteilt. Über die Einwendungen des Beschwerdeführer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.07.2005

RS Vwgh 2005/7/7 2005/07/0077

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §134 Abs2;WRG 1959 §134 Abs4;
Rechtssatz: Anders als § 134 Abs. 4 WRG 1959 schreibt § 134 Abs. 2 legcit nicht ausdrücklich die Überprüfung der Dichtheit von Leitungen vor, sondern die Überprüfung des Maßes der Einwirkung auf ein Gewässer sowie des Betriebszustandes und der Wirksamkeit der bewilligten Abwasserreinigungsanlagen. Welche Maßnahmen eine solche Überprüfung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2001/6/25 99/07/0183

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 15. März 1995 wurde der M Rohstoff-Aufbereitungs Gesellschaft m. b.H. (der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens) gemäß § 29 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zur Inbetriebnahme einer näher umschriebenen Deponie für nicht gefährliche Abfälle auf Grundstücken der Katastralgemeinde N, Gemeinde K, erteilt. Als zu beh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.2001

RS Vwgh 2001/6/25 99/07/0183

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;WRG 1959 §134 Abs4;WRG 1959 §134 Abs5;
Rechtssatz: Aus § 134 Abs 4 und Abs 5 WRG 1959 ergibt sich, dass der Nachweis der Dichtheit und Sickerwasserbeständigkeit der Wasserrechtsbehörde zu erbringen ist. Er ist in Form eines Befundes zu erbringen. Schlagworte Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.2001

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