Ein als "Entscheidung" überschriebener Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen (BH) vom 2. Februar 1928 weist folgenden, für die Erledigung des Beschwerdefalles bedeutsamen Inhalt auf: Zu Beginn des Entscheidungstextes wird festgestellt, daß sich der K.-Bach auf einer bestimmt bezeichneten Parzelle mittels einer primitiven Stauanlage in zwei Teile trenne, deren linker als sogenannter L.-Bach zunächst der Gerberei D. zufließe und nach einem näher beschriebenen Verlauf schl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1934 §125 Abs1;WRG 1959 §126 Abs4;WRG 1959 §126 Abs5;WRG 1959 §142 Abs2;
Rechtssatz: Hatte ein Bescheid aus dem Jahre 1928 den Rechtsvorgängern des nunmehrigen Gemeinschuldners (hier Betreiber einer Gerberei) - wenn auch rechtswidrigerweise - das betroffene Ableitungserecht erteilt, dann wurde diese Berechtigung sowohl nach der Bestimmung des § 125 Abs 1 Satz 2 WRG 1934 al... mehr lesen...