Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß §31 Abs3 iVm §117 Abs1 WRG 1959 (zu ungeteilter Hand) zum Ersatz von Kosten in der Höhe von insgesamt EUR 465.295,60, die zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung in Folge eines Gebrechens im Kraftwerk der Beschwerdeführerin in Zusammenwirken mit der Überflutung eines ehemaligen Betriebsareals und eines Ölaustritts aufgelaufen sind, verpflichtet. 2. Gegen diesen Bescheid richtet s... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationWRG 1959 §117 Abs4
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Verpflichtung zum Ersatz der - zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung infolge eines Gebrechens im Kraftwerk der Beschwerdeführerin aufgelaufenen - Kosten mangels Legitimation wegen Außer-Kraft-Tretens des angefochtenen Bescheides durch Anrufun... mehr lesen...
Begründung: I. Zu den Spruchpunkten II. und III. des angefochtenen Bescheides: Die Beschwerdeführer sind Eigentümer näher bezeichneter Liegenschaften in der Gemeinde Wilhelmsburg. Im Bereich dieser Liegenschaften verläuft die II. Wiener Hochquellenwasserleitung der Wiener Wasserwerke. Um Hangrutschungen zu vermeiden wurden dort zahlreiche Hangdrainagen ohne vorherige wasserrechtliche Bewilligung errichtet. Auf Antrag der Beschwerdeführer wurde zunächst der Stadt W... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationWRG 1959 §117 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Verneinung eines
Entschädigungsanspruches für eingeräumte Dienstbarkeiten im Zuge der
Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung an die beteiligte
Partei mangels Legitimation infolge Möglichkeit der Anrufung des
Gerichtes; Zurückweisung der Beschwerde auch hinsichtli... mehr lesen...