Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher der Firma B AG, welche Mitglied der Wehrgemeinschaft an der L ist, zu verantworten, dass Auflagenpunkt 5. des Bescheides des Landeshauptmannes von Steiermark vom 27.1.1995, GZ: 3-30 F 25-95/37, zumindest bis 12.03.2004 nicht eingehalten wurde. Die Anlage werde entgegen der wasserrechtlichen Bew... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bewilligung der Änderung einer Wehranlage nach § 9 Abs 1 WRG (betreffend ein Wasserkraftwerk an der Lafnitz) sah als Auflage vor: "Die Uferbordanhebung (an beiden Ufern) im projektsgemäßen Umfang samt Erfüllung der Auflagen 2. und 3. hat bis spätestens 30. Juni 1996 zu erfolgen. Die Fertigstellung ist der Wasserrechtsbehörde schriftlich anzuzeigen". Als diese Anhebung am linken Ufer der Lafnitz wegen Widerständen von Anrainern unterblieb, wurde dem handelsrechtlichen Geschä... mehr lesen...