Entscheidungen zu § 104 Abs. 6 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1997/4/8 96/07/0244

Mit Schriftsatz vom 23. Dezember 1993 ersuchte die X-AG im Namen und Auftrag der Z-GesmbH unter Hinweis auf § 104 Abs. 6 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) beim Landeshauptmann von Steiermark (LH) um Vorprüfung eines Projektes für die Errichtung und den Betrieb einer Bergbauanlage für die Verhaldung von Reststoffen aus dem Eisenstein-Bergbau "steirischer Erzberg" und ähnlichen Materialien in der Gemeinde Eisenerz auf dem Standort Breitlahnsturz. Der LH führte am 10. Mai 1994... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.04.1997

RS Vwgh 1997/4/8 96/07/0244

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litd;WRG 1959 §104 Abs6;
Rechtssatz: Durch die Zurückweisung eines auf eingeschränkte Vorprüfung gemäß § 104 Abs 6 WRG gerichteten Antrages mangels Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde besteht keine Möglichkeit der Berührung wasserrechtlich geschützter Rechte Dritter gemäß § 102 Abs 1 lit d WRG. Man... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1997

RS Vwgh 1997/4/8 96/07/0244

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §8;WRG 1959 §104 Abs6;WRG 1959 §34 Abs6;
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines eingeschränkten Vorprüfungsantrages gemäß § 104 Abs 6 WRG mangels Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde kann eine Wasserversorgung nicht beeinträchtigen. Auf § 34 Abs 6 WRG kann sich die Gemeinde zur
Begründung: ihrer Parteistellung somit nicht be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1997

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