RS Vwgh 1997/4/8 96/07/0244

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Veröffentlicht am 08.04.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
AVG §8;
WRG 1959 §104 Abs6;
WRG 1959 §34 Abs6;

Rechtssatz

Die Zurückweisung eines eingeschränkten Vorprüfungsantrages gemäß § 104 Abs 6 WRG mangels Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde kann eine Wasserversorgung nicht beeinträchtigen. Auf § 34 Abs 6 WRG kann sich die Gemeinde zur Begründung ihrer Parteistellung somit nicht berufen.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070244.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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