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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Die Zurückweisung eines eingeschränkten Vorprüfungsantrages gemäß § 104 Abs 6 WRG mangels Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde kann eine Wasserversorgung nicht beeinträchtigen. Auf § 34 Abs 6 WRG kann sich die Gemeinde zur Begründung ihrer Parteistellung somit nicht berufen.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070244.X03Im RIS seit
12.11.2001