IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 11. Mai 2018, ***, betreffend wasserrechtliche Bewilligung und Überprüfung, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt. I. Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich folgender Punkte ersatzlos behoben: 1. Nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die Benut... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: WRG 1959 §9WRG 1959 §103 Abs1WRG 1959 §121 Abs1WRG 1959 §138 Abs2AVG 1991 §13 Abs7AVG 1991 §13 Abs8
Rechtssatz: Für nachträgliche wasserrechtliche Bewilligungsverfahren gelten keine anderen Regeln als im Falle der rechtskonformen Antragstellung vor Projektverwirklichung. Insbesondere ist auch das nachträgliche Bewilligungsverfahren ein Projektgenehmigungsverf... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: WRG 1959 §9WRG 1959 §103 Abs1WRG 1959 §121 Abs1WRG 1959 §138 Abs2AVG 1991 §13 Abs7AVG 1991 §13 Abs8
Rechtssatz: Gegenstand des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens ist das in den Einreichplänen und sonstigen Unterlagen dargestellte Projekt, nicht aber der (von diesem Projekt etwa abweichende) Bestand. Die Frage der Übereinstimmung des Bestandes mit dem be... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: WRG 1959 §9WRG 1959 §103 Abs1WRG 1959 §121 Abs1WRG 1959 §138 Abs2AVG 1991 §13 Abs7AVG 1991 §13 Abs8
Rechtssatz: Eine Antragsänderung, durch die das Wesen der Sache verändert wird, ist als Stellung eines neuen Antrags unter konkludenter Zurückziehung des ursprünglichen zu werten. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Projektgenehm... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: WRG 1959 §9WRG 1959 §103 Abs1WRG 1959 §121 Abs1WRG 1959 §138 Abs2AVG 1991 §13 Abs7AVG 1991 §13 Abs8
Rechtssatz: Projektmodifikationen sind im Beschwerdeverfahren nur so weit möglich, als nicht der Prozessgegenstand, der den Inhalt des Spruchs des verwaltungsbehördlichen Bescheids dargestellt hat, ausgewechselt wird (zB VwGH Ro 2014/05/0062; Ra 2016/05/0026). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: WRG 1959 §9WRG 1959 §103 Abs1WRG 1959 §121 Abs1WRG 1959 §138 Abs2AVG 1991 §13 Abs7AVG 1991 §13 Abs8
Rechtssatz: Wenn aus der Erklärung der Antragstellerin eindeutig hervorgeht, dass am ursprünglichen Bewilligungsantrag nicht mehr festgehalten wird, kann dies nur als Zurückziehung des ursprünglichen Antrages (in Verbindung mit der Äußerung der Absicht einer sp... mehr lesen...