Entscheidungsgründe: I. 1. Die Antragsteller bringen vor, ihnen stehe auf Grund eines Dienstbarkeitsbestellungsvertrages das Recht des uneingeschränkten Wasserbezuges aus einer Quelle zu, die sich auf einem benachbarten, den Mitbeteiligten J und J A gehörenden Grundstück befinde. Sie hätten das Recht der Errichtung einer Quellfassung, eines Wasserreservoirs samt Pumpenanlage und Wasserleitung sowie das Recht, das gesamte für die Landwirtschaft der Antragsteller erforderliche... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaWRG 1959 §10 Abs4VfGG §51
Leitsatz: Art138 Abs1 lita B-VG; WRG §10 Abs4; verneinender
Kompetenzkonflikt; keine Streitschlichtungskompetenz der
Wasserrechtsbehörde im Fall der Beeinträchtigung des vertraglich
Wasserberechtigten durch den Grundeigentümer selbst;
Voraussetzung für die Nutzung des Grundwassers eines Grundstückes
durch mehrere Persone... mehr lesen...