1 Der Verfahrenshelfer der revisionswerbenden Parteien brachte im Wege der Post am 4. September 2017 (Postaufgabe am 29. August 2017) beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eine außerordentliche Revision gegen das in den gegenständlichen Asylangelegenheiten ergangene Erkenntnis des BVwG ein. 2 Nach Aktenvorlage erteilte der Verwaltungsgerichtshof mit verfahrensleitender Anordnung vom 11. September 2017 den Auftrag, den Revisionsschriftsatz binnen zwei Wochen im elektronischen ... mehr lesen...