Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs3;VwGG §46 Abs1;VwGG §62 Abs4;
Rechtssatz: Wurde der Bescheid der belangten Behörde, welcher zuvor vom VwGH wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden war, durch einen nachfolgenden Bescheid der belangten Behörde berichtigt, so bedeutet dies, dass nicht nur der aufgehobene Bescheid, sondern auch der den aufgehobenen Bescheid berichti... mehr lesen...