Entscheidungen zu § 42 Abs. 3 VwGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1998/9/29 5Ob231/98a

Entscheidungsgründe: Mit der am 7. 5. 1993 eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei als Rechtsnachfolger des Reichsgaues Oberdonau, die beklagte Partei als Eigentums- und Besitznachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches (Reichsbahn) schuldig zu erkennen, I.) im einzelnen nach Grundstücksnummern und EZ, zum Teil auch nach Gesamtflächen und enteigneten Grundflächen bezeichnete Grundstücke der KG Waldegg des Grundbuches Linz, die mit Enteignungserkenntnis I der Landeshaupt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.09.1998

TE OGH 1996/2/26 4Ob516/96

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Entscheidung | OGH | 26.02.1996

RS OGH 1996/2/26 4Ob516/96, 5Ob231/98a, 2Ob277/08m, 3Ob219/14y, 1Ob101/21s

Norm: BStG §17BStG §20 Abs1EisbEG §2EisbEG §20GBG §61 AVwGG §42 Abs3
Rechtssatz: Die ex-tunc-Wirkung des VwGH-Erkenntnisses hat zur Folge, dass der Rechtszustand zwischen der Erlassung des Bescheides und seiner Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof im Nachhinein so zu betrachten ist, als ob der angefochtene Bescheid von Anfang an nicht erlassen worden wäre. Damit ist aber der Titel für die auf Grund des aufgehobenen Enteignungsbescheides v... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1996

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