Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.02.2020 beantragten Ing. Mag. Adolf und Margarete L XXXX , im weiteren Beschwerdeführer (BF), die Berichtigung der nördlichen Grenzen vom Grundstück 591/8, welches in deren grundbücherlichen Miteigentum steht. 2. Aufgrund dieses Antrages führte das Vermessungsamt Amstetten ein Ermittlungsverfahren durch und wies den Antrag mit Bescheid vom 17.07.2020 ab, wobei als Rechtsgrundlage § 52 Z 5 VermG genannt wurde. 3. Im gegen... mehr lesen...