Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei bestellte mit Baurechtsvertrag vom 16.3.1987 zugunsten der klagenden Partei auf dem Grundstück 419/1 KG ***** bis 1.4.2037 ein Baurecht. Die klagende Partei ist danach berechtigt und verpflichtet, nach Maßgabe der behördlich genehmigten Pläne Baulichkeiten für Wohnungen im Sinne der Gemeinnnützigkeitsbestimmungen, kommunale Widmungen mit Gemeindeamt- und Mehrzwecksaal samt Nebenräumen und Ortsplatz sowie Widmung für Gendarmerie, Post und sons... mehr lesen...
Norm: VwGG §36 Abs2
Rechtssatz: Die Änderung des Wortlautes des § 36 Abs 2 VwGG durch das Bundesgesetz vom 16.06.1984, BGBl 1984/298 ("auftragen" statt "freistellen") erfolgte gerade deshalb, um der säumigen Behörde mit größerem Nachdruck ihre Pflicht zur Bescheiderlassung vor Augen zu führen. Der Gesetzgeber verband mit dieser Regelung die Erwartung, daß die säumigen Behörden nach einem solchen Auftrag des VwGH häufiger als bisher den Bescheid... mehr lesen...
Norm: VwGG §36 Abs2
Rechtssatz: Nach furchtlosem Verstreichen der Dreimonatsfrist ist die belangte Behörde zur Sachentscheidung nicht mehr zuständig, wenn die Prozeßvoraussetzungen für eine solche Sachentscheidung auf den VwGH übergegangen sind. Entscheidungstexte 1 Ob 19/91 Entscheidungstext OGH 26.06.1991 1 Ob 19/91 Veröff: SZ 64/86 ... mehr lesen...