Begründung: Die Klägerin schloss mit der Beklagten einen Betriebsunterbrechungsversicherungsvertrag für Ärzte, dem die ABU 1996 zugrunde lagen. Art 14 ABU 1996 lautet: Die Klägerin schloss mit der Beklagten einen Betriebsunterbrechungsversicherungsvertrag für Ärzte, dem die ABU 1996 zugrunde lagen. Artikel 14, ABU 1996 lautet: „Wann, wie und von wem kann der Versicherungsvertrag vorzeitig gekündigt werden? 1. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles kann der Versicherungsvertrag vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 BIIpABGB §879 Abs3 EVersVG §96AVB Art14Betriebsunterbrechungsversicherung Ärzte 1996 Art14
Rechtssatz: Die in § 96 VersVG vorgesehene Kündigungsmöglichkeit nach Eintritt des Versicherungsfalles ist analog auf die Kündigung in allen Sparten der Sachversicherung zu erstrecken. Diese Bestimmung ist nicht sittenwidrig iSd § 879 Abs 3 ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 272/04g ... mehr lesen...