Norm
ABGB §879 Abs3 BIIpRechtssatz
Die in § 96 VersVG vorgesehene Kündigungsmöglichkeit nach Eintritt des Versicherungsfalles ist analog auf die Kündigung in allen Sparten der Sachversicherung zu erstrecken. Diese Bestimmung ist nicht sittenwidrig iSd § 879 Abs 3 ABGB.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VersicherungsbedingungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119833Im RIS seit
01.04.2005Zuletzt aktualisiert am
05.05.2014