Begründung: Vorweg ist festzuhalten, dass die Revision der Beklagten gegen die ihr am 22. 5. 2003 zugestellte Berufungsentscheidung - entgegen dem vom Kläger in der Revisionsbeantwortung vertretenen Standpunkt - nicht verspätet ist. Es trifft zwar zu, dass das Rechtsmittel (obwohl es nach § 505 Abs 1 und 2 ZPO beim Prozessgericht erster Instanz einzubringen gewesen wäre) direkt an das Berufungsgericht adressiert wurde; wo die Revision jedoch - wie der Kläger selbst festhält - ber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses, das schon mehr als 20 Jahre lang bei der beklagten Partei (ua gegen Einbruchsdiebstahl) versichert war. Im Jahr 1996 trat ein Mitarbeiter der Beklagten wegen einer Vertragsanpassung an die Klägerin heran. Diese unterfertigte am 30. 9. 1996 einen Versicherungsantrag auf Abschluss einer "Eigenheim-Gesamtschutz-Versicherung" (Blg 1), ua beinhaltend eine "Ambiente-Haushalts-Versicherung", mit einer Höchsthaftu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht traf folgende, im Berufungsverfahren unbekämpft gebliebene und für das Revisionsverfahren bedeutsame Feststellungen: Am 23. 2. 1993 bot die klägerische Versicherung der Beklagten im Rahmen eines sog Prämienofferts eine Bündelversicherung beinhaltend eine Feuer-, Feuerbetriebs-Unterbrechungs-, Prämienrückgewähr- und Vorsorge-, Einbruchsdiebstahl-, Kassenbotenberaubungs-, Leitungswasserschaden-, Sturmschaden- und Haftpflichtversicherung (Letz... mehr lesen...
Norm: VersVG §5 Abs2VersVG §5 Abs3
Rechtssatz: Zum Schutz des Versicherungsnehmers ist die Genehmigung(sfiktion) nur dann anzunehmen, wenn der Versicherer bei Aushändigung des Versicherungsscheines auf die abweichende Rechtsfolge und das Widerspruchsrecht hingewiesen hat (erste Voraussetzung); dieser Hinweis hat entweder durch besondere schriftliche Mitteilung oder durch einen auffälligen Vermerk im Versicherungsschein, der aus dem übrigen Inha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** B***** samt der darauf errichteten Hotelanlage "P*****". Am 15. 12. 1992 brach im Hotel ein Brand aus, durch den die beiden obersten Stockwerke zur Gänze vernichtet wurden. Das gesamte Gebäude wurde schwer beschädigt. Im Jahr 1985 hatte die Klägerin, die damals den Firmenwortlaut "P*****" trug, mit der R***** AG, nunmehr I***** Aktiengesellschaft, eine Bündelversicherung mit Ver... mehr lesen...
Norm: VersVG §5 Abs3
Rechtssatz: § 5 Abs 3 VersVG ist dann nicht anzuwenden, wenn der Versicherungsantrag dem Versicherer (zB vom Versicherungsagenten) unvollständig, also ohne die mündliche Ergänzung, vorgelegt wurde und der Versicherer daher von dieser keine Kenntnis hatte. Dann hatte nämlich der Versicherer auch nicht die Möglichkeit, auf die Abweichung seiner Annahmeerklärung vom Versicherungsantrag hinzuweisen. Entsche... mehr lesen...