Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 317 GB *****, auf welcher ein Clubhaus, Appartementwohnungen und eine Kran- und Steganlage am Wolfgangsee liegen. Diese Anlage ist aufgrund der vorhandenen Wassertiefe des Sees teils als Schwimmsteg und teils als fest im Seegrund verankerter Steg angelegt. Im November 2002 wurde die Steganlage durch einen durch starken Südsturm ausgelösten starken Wellengang beschädigt; der Schaden am Steg ergab sich aus d... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist festzuhalten, dass die Revision der Beklagten gegen die ihr am 22. 5. 2003 zugestellte Berufungsentscheidung - entgegen dem vom Kläger in der Revisionsbeantwortung vertretenen Standpunkt - nicht verspätet ist. Es trifft zwar zu, dass das Rechtsmittel (obwohl es nach § 505 Abs 1 und 2 ZPO beim Prozessgericht erster Instanz einzubringen gewesen wäre) direkt an das Berufungsgericht adressiert wurde; wo die Revision jedoch - wie der Kläger selbst festhält - ber... mehr lesen...
Norm: VersVG §5 Abs2
Rechtssatz: § 5 Abs 2 VersVG gilt auch für Folgepolizzen (hier ungerechtfertigte Prämienanhebung wegen angeblicher Vorschäden). Entscheidungstexte 7 Ob 191/03v Entscheidungstext OGH 10.09.2003 7 Ob 191/03v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118105 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses, das schon mehr als 20 Jahre lang bei der beklagten Partei (ua gegen Einbruchsdiebstahl) versichert war. Im Jahr 1996 trat ein Mitarbeiter der Beklagten wegen einer Vertragsanpassung an die Klägerin heran. Diese unterfertigte am 30. 9. 1996 einen Versicherungsantrag auf Abschluss einer "Eigenheim-Gesamtschutz-Versicherung" (Blg 1), ua beinhaltend eine "Ambiente-Haushalts-Versicherung", mit einer Höchsthaftu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht traf folgende, im Berufungsverfahren unbekämpft gebliebene und für das Revisionsverfahren bedeutsame Feststellungen: Am 23. 2. 1993 bot die klägerische Versicherung der Beklagten im Rahmen eines sog Prämienofferts eine Bündelversicherung beinhaltend eine Feuer-, Feuerbetriebs-Unterbrechungs-, Prämienrückgewähr- und Vorsorge-, Einbruchsdiebstahl-, Kassenbotenberaubungs-, Leitungswasserschaden-, Sturmschaden- und Haftpflichtversicherung (Letz... mehr lesen...
Norm: VersVG §5 Abs2VersVG §5 Abs3
Rechtssatz: Zum Schutz des Versicherungsnehmers ist die Genehmigung(sfiktion) nur dann anzunehmen, wenn der Versicherer bei Aushändigung des Versicherungsscheines auf die abweichende Rechtsfolge und das Widerspruchsrecht hingewiesen hat (erste Voraussetzung); dieser Hinweis hat entweder durch besondere schriftliche Mitteilung oder durch einen auffälligen Vermerk im Versicherungsschein, der aus dem übrigen Inha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte übt das Gewerbe des Versicherungsmaklers aus und wurde vom Kläger mit Maklervollmacht vom 28. 3. 1996 beauftragt, den Abschluß einer Lebensversicherung zu vermitteln. Entsprechend diesem Auftrag stellte sie bei der M***** Versicherungs-AG (auf einem von ihr - es steht nicht fest wie - verschafften Auftragsvordruck dieser Versicherung, der vollständig ausgefüllt wurde, für den Kläger einen Antrag auf Abschluß einer Lebensversicherung. Mit Schreiben... mehr lesen...
Norm: VersVG idF BGBl 1994/509 §5b Abs2
Rechtssatz: Es ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal von § 5b Abs 2 VersVG, dass der Versicherer überhaupt die Möglichkeit hatte, seiner Verpflichtung nach Abs 1 leg cit nachzukommen. Besorgt sich der Versicherungsnehmer zB ein Antragsformular des Versicherers in Eigenregie oder formuliert er seinen Antrag selbst und wird sein Antrag ohne Zutun eines Agenten des Versicherers ausgefüllt und dann an den Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist schon seit Jahren grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften in ***** W*****, H*****straße Nr. ***** (vormals W***** Nr. *****, im folgenden Erstliegenschaft) und seit Herbst 1989 auch der Liegenschaft H*****straße Nr. ***** (vormals W***** Nr. ***** = U*****gasse *****). Die früher landwirtschaftlich genutzte erste Liegenschaft der Klägerin war stets bei der beklagten Partei "versichert". Nach Erwerb der zweiten Liegenschaft, auf der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit dem Jahre 1974 besteht zwischen den Streitteilen eine landwirtschaftliche Bündelversicherung, die unter anderem eine Haftpflichtversicherung enthält. Für diese Haftpflichtversicherung gelten die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHVB 1963) und die ergänzenden Haftpflichtversicherungsbedingungen (EHVB 1963). Nach Art 5 III Z 5 der AHVB 1963 sind Schäden an Fluren und Kulturen, verursacht durch Weidevieh vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.... mehr lesen...
Norm: ABGB §869VersVG §5 Abs1VersVG §5 Abs2
Rechtssatz: Aus § 5 Abs. 2 VersVG ergibt sich allein noch nicht, daß die vom Versicherungsantrag abweichende mündliche Ergänzung Vertragsinhalt geworden ist. Hiezu bedarf es vielmehr der Fiktion des § 5 Abs. 3 VersVG, nach der trotz des sich aus § 5 Abs. 2 VersVG ergebenden Dissenses der Inhalt des Versicherungsantrages, also einschließlich der mündlichen Ergänzung, als vereinbart anzusehen ist, wenn ... mehr lesen...