Norm: Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige und Selbständige (BU 01) Art2.1.2.8.VersVG §49
Rechtssatz: Ein Ausschluß greift schon dann ein, wenn eine der adäquaten Ursachen des Schadens zu den ausgeschlossenen zählt (hier: gemäß Art 1 Abs 10 der Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechung-Versicherung für freiberuflich Tätige). Entscheidungstexte 7 Ob 37/93 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat mit der beklagten Partei eine Transportversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen österreichischen Binnentransportversicherungsbedingungen (AÖB 1965) und die Bruchklausel für Maschinen, Apparate und Fahrzeuge zugrundeliegen. Die AÖB 1965 haben auszugsweise folgenden Wortlaut: "§ 1, Umfang der Haftung (1) Der Versicherer trägt, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, alle Gefahren der Beförderung zu Lande, auf Binnengewässern oder mi... mehr lesen...
Norm: AKIB Art1AKIB Art11 ffVersVG §49 ffVersVG §179 ff
Rechtssatz: Bei der Kaskoversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung (Transportversicherung), die den Schaden am versicherten Kraftfahrzeug umfaßt. Auf diese Versicherung sind daher die allgemeinen Bestimmungen für die Schadenversicherung (§§ 49-80 VersVG) und nicht die Sondernormen für die Unfallversicherung anzuwenden (§§ 179-185 VersVG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VersVG §49 ff
Rechtssatz: Zinsverluste, entgangener Gewinn, Wertminderung oder ähnliches sind nicht immer ein mittelbarer Schaden im Sinne von § 5 I AVB für Eigenschadenversicherung sondern können im Einzelfall auch den alleinigen und unmittelbaren (primären) Schaden darstellen, wie etwa einem fahrlässigen Verjährenlassen von Zinsansprüchen. VersR 1971,534 Schlagworte *D* European Case Law I... mehr lesen...