RS OGH 1971/3/17 4ZR29/70

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Veröffentlicht am 17.03.1971
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Norm

VersVG §49 ff

Rechtssatz

Zinsverluste, entgangener Gewinn, Wertminderung oder ähnliches sind nicht immer ein mittelbarer Schaden im Sinne von § 5 I AVB für Eigenschadenversicherung sondern können im Einzelfall auch den alleinigen und unmittelbaren (primären) Schaden darstellen, wie etwa einem fahrlässigen Verjährenlassen von Zinsansprüchen. VersR 1971,534

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1971:RS0103691

Dokumentnummer

JJR_19710317_AUSL000_0040ZR00029_7000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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