Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein für den Österreichischen Rundfunk (ORF) freiberuflich tätiger Kameramann. Zur Versicherung seiner Ausrüstung schloss er bei der Beklagten eine Elektronikversicherung für eine Videokamera (samt Zubehör) laut dem Versicherungsantrag beiliegenden Aufstellungen für die Zeit vom 5. 1. 2000 bis 1. 2. 2010 mit einer Versicherungssumme von 1.100.000 S (79.940,12 EUR) ab. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Versicherungsgeschäft in ganz Österreich. Sie schließt im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit unter anderem laufend Lebensversicherungsverträge (auch) mit Personen, die kein Unternehmen führen oder für die diese Verträge nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehören. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Versicherungsbedingungen für die Kapitalversicherung auf den Todesfall") und Formblättern finden sich unter anderem folgende (... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte sein Haus samt Liegenschaft bei der Beklagten ua feuerversichert. Am 11. 2. 1988 erschien der bei der Beklagten angestellte Helmut P***** beim Kläger. Er sprach über die Anpassung des bestehenden Versicherungsvertrags. Dabei argumentierte er, dass ein günstiger Altvertrag vorhanden sei und dass man durch Erweiterung des Altvertrags die günstigen alten Versicherungsbedingungen bewahren könnte. Auf der Liegenschaft befand sich auch eine Scheune, welche i... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei schloss mit der klagenden Partei zu Polizze Nr 36/425.604 für ihren Gastronomiebetrieb eine Betriebsversicherung mit einer Laufzeit vom 1. 5. 1989 bis 30. 4. 1999 mit nachfolgend jährlicher Verlängerung ab. Wegen Erhöhung der Versicherungsleistungen kam es in der zweiten Jahreshälfte 1997 zwischen dem bevollmächtigten Vertreter der beklagten Partei (und Ehemann ihrer geschäftsführenden Gesellschafterin) Andreas S***** sowie dem in der Filiale Lien... mehr lesen...
Norm: VersVG §43VersVG §43aVersVG §44VersVG §45VersVG §46VersVG §47
Rechtssatz: Die §§ 43 ff VersVG sind auf (bloße) Angestellte des Versicherers nur dann analog anzuwenden, wenn diese mit Zustimmung oder allenfalls Duldung des Versicherers nach außen wie ein Vertreter auftreten. Entscheidungstexte 7 Ob 97/01t Entscheidungstext OGH 17.05.2001 7 Ob 97/01t ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist schon seit Jahren grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften in ***** W*****, H*****straße Nr. ***** (vormals W***** Nr. *****, im folgenden Erstliegenschaft) und seit Herbst 1989 auch der Liegenschaft H*****straße Nr. ***** (vormals W***** Nr. ***** = U*****gasse *****). Die früher landwirtschaftlich genutzte erste Liegenschaft der Klägerin war stets bei der beklagten Partei "versichert". Nach Erwerb der zweiten Liegenschaft, auf der... mehr lesen...
Norm: ABGB §861VersVG §43VersVG §47
Rechtssatz: Der Versicherer, der mündliche Ergänzungen oder Abweichungen vom Text des Antragsformulares ausschließen will, muß dies durch einen auffallenden Aufdruck etwa in roter Farbe klarstellen. Entscheidungstexte 7 Ob 70/75 Entscheidungstext OGH 24.04.1975 7 Ob 70/75 Veröff: JBl 1975,592 = VersRdSch 1976,186 ( Lorenz-Liburnau ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt Zahlung des Betrages von 14.897.60 S samt Anhang als Folgeprämie betreffend die Versicherung eines Wassersportfahrzeuges des Beklagten. Der Beklagte ficht den Versicherungsvertrag mit der Begründung: an, er habe sich vor Abschluß des Vertrages an den damals bei der G W Versicherungsanstalt beschäftigten J G gewendet, der sich erbötig gemacht habe, ihm einen Versicherungsvertrag bei der Klägerin zu vermitteln. Der Beklagte habe mit J G ausdrücklich vereinbart, daß... mehr lesen...
Norm: ABGB §861VersVG §43VersVG §47
Rechtssatz: Ein ( scheinbarer ) Widerspruch zwischen der schriftlichen und der mündlichen Erklärung des Antragstellers ist nach den übereinstimmenden Vorstellungen des Antragstellers und des Vermittlungsagenten auszulegen. Entscheidungstexte 7 Ob 70/75 Entscheidungstext OGH 24.04.1975 7 Ob 70/75 Veröff: JBl 1975,592 = VerR 1976,1195 = Ve... mehr lesen...
Norm: VersVG §43VersVG §47
Rechtssatz: Wurde die Vollmacht des Vermittlungsagenten zur Entgegennahme von Versicherungsverträgen in keiner Weise beschränkt, so bleiben die von dem Antragsteller mit dem Agenten mündlich getroffenen Verabredungen auch dann gültig, wenn sie in den Antragsschein nicht aufgenommen wurden. Entscheidungstexte 1 Ob 173/34 Entscheidungstext OGH 20.03.1934 1 Ob 1... mehr lesen...