Norm: VersVG §39 Abs3VersVG §40VersVG §165VersVG §178
Rechtssatz: Der Versicherer kann bei einer Kündigung nach § 39 VersVG aus § 40 VersVG dann keinen Anspruch auf Zahlung der vollen Jahresprämie mehr herleiten, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag schon zu einem früheren Zeitpunkt als zum Schluß des Versicherungsjahres wirksam gekündigt hat. Veröff: VersR 1956,121 Schlagworte *D* ... mehr lesen...
Kläger war laut Versicherungsschein W 80.799 beim G-Konzern gegen Brand, Blitzschlag und Leuchtgasexplosion auf 57.400 RM für die Zeit vom 1. April 1943 bis 1. April 1953 versichert. Ende 1946 oder anfangs 1947 teilte der öffentliche Verwalter der Beklagten dem Kläger mit Formular mit, daß mit Rücksicht darauf, daß der inländische Versicherungsbestand für die Zweigstelle keine ausreichende Grundlage für die Fortführung des Betriebes bilde, die Voraussetzungen für die vollwertige Decku... mehr lesen...
Norm: VersVG §8VersVG §40VersVG §81
Rechtssatz: Fristloses Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers ohne vorherige Sicherstellungsaufforderung, wenn der Versicherer mit Rundschreiben die Versicherten darauf aufmerksam macht, daß er Versicherungsdeckung nicht gewährleisten könne. Hat der Versicherer eine Kündigung mit der im Gesetz nicht begründeten Bemerkung zurückgewiesen, daß die Kündigung nur wirksam sei, wenn bei einer bestimmten Gesellscha... mehr lesen...