Die Klägerin macht mit der vorliegenden Regreß- und Feststellungsklage gegen den mit seinem Moped bei ihr haftpflichtversicherten, am 24. Feber 1960 geborenen Beklagten Leistungsfreiheit infolge Versäumung der Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VersVG und materiell nach Art. 6 Abs. 2 lit. b AKHB (Führerscheinklausel) geltend. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen forderte die Klägerin nach Erbringung von Leistungen an geschädigte Dritte den damals noch min... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §25 Abs3
Rechtssatz: 1. Die Benutzung eines versicherten Fahrzeugs mit nur einem nicht verkehrssicheren Reifen stellt bereits eine Gefahrerhöhung dar. 2. Erweist sich, daß der bei einem Unfall wirksame Gesamteffekt infolge der Kompensationswirkung günstiger Faktoren ebensogut oder besser war, als er es bei einem Zustand der Bereifung gewesen wäre, den der Versicherer als noch innerhalb der vereinbarten Gefahr liegend ni... mehr lesen...
Das Erstgericht stellte im Sinne des Klagebegehrens fest, daß die beklagte Partei dem Kläger aus dem Versicherungsfall vom 27. November 1965 Versicherungsschutz zu gewähren habe. Es traf folgende Tatsachenfeststellungen: Christian S. hatte in einer Fahrschule bereits siebzehn bis zwanzig Fahrstunden sowie den gesamten theoretischen Unterricht zurückgelegt, um die Führerscheinprüfung abzulegen, als er im Herbst 1965 den Kläger bat, mit ihm eine Übungsfahrt mit dem bei der beklagten Par... mehr lesen...
Norm: VersVG §25 Abs3
Rechtssatz: Der Beweis mangelnder Kausalität zwischen Gefahrenerhöhung und Schadensfall liegt dem Versicherungsnehmer ob. Dass der Versicherungsfall auch durch einen anderen Umstand verursacht sein kann, reicht für die Herstellung dieses negativen Beweises nicht aus. Entscheidungstexte 3 Ob 165/53 Entscheidungstext OGH 11.03.1953 3 Ob 165/53 Veröff: VersR 1953,1... mehr lesen...