Norm
VersVG §25 Abs3Rechtssatz
Der Beweis mangelnder Kausalität zwischen Gefahrenerhöhung und Schadensfall liegt dem Versicherungsnehmer ob. Dass der Versicherungsfall auch durch einen anderen Umstand verursacht sein kann, reicht für die Herstellung dieses negativen Beweises nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0080494Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.02.2013