Begründung: Günther F***** verschuldete am 11. 9. 1972 als Lenker eines von seiner Dienstgeberin (die die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei ist und im Folgenden der Einfachheit halber auch nur Beklagte genannt wird) gehaltenen PKW einen Verkehrsunfall, bei dem der damals zweijährige Klaus B***** schwer verletzt wurde und gravierende Dauerfolgen davon trug. Haftpflichtversicherer des PKW der Beklagten war die klagende Partei, wobei die Deckungssumme im zwischen den Streitteilen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4.7.1987 bei einem Unfall verstorbene Vater des Klägers Zivko D***** hatte bei der beklagten Partei eine Unfallversicherung abgeschlossen. Danach sollte dem Kläger im Ablebensfall die Versicherungssumme von S 221.900,-- zukommen. Der Kläger bevollmächtigte am 30.9.1987 Aleksa D***** zur Realisierung aller Geldbeträge, die der Kläger aufgrund des Todes seines Vaters zu erhalten habe. Aleksa D***** erhob im Mai oder Juni 1988 namens des Klägers gegenüber de... mehr lesen...
Der Beklagte ist Eigentümer und Halter des bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW Opel Rekord. Am 29. Oktober 1971 verursachte er mit diesem Fahrzeug einen Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden. Die Klägerin lehnte ihre Deckungspflicht für die Schadenersatzansprüche der bei diesem Unfall geschädigten Josefine W mit Schreiben vom 21. Jänner 1972 (Beilage./B) folgenden Inhaltes ab: "Wir beziehen uns auf den Verkehrsunfall vom 29. Oktober vorigen Jahres und stellen fest, daß... mehr lesen...