Entscheidungsgründe: Am 8. 1. 2000 ereignete sich gegen 15.00 Uhr im Ortsgebiet von St. Johann im Pongau an der Kreuzung Venedigerstraße - Wagrainer Bundesstraße (B 311) ein Verkehrsunfall zwischen einem von der Klägerin gelenkten und gehaltenen PKW sowie einem vom Erstbeklagten gelenkten und von der Zweitbeklagten gehaltenen Linienbus. Im näheren Unfallbereich verläuft die dort 7,2 m breite und zwei Fahrstreifen aufweisende B 311 in West-Ost-Richtung, beschreibt in Richtung Osten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BAKHB Art8 Abs1 Z2KFG 1967 §63 Abs5VersVG §158e Abs2
Rechtssatz: Zur Frage des konstitutiven Anerkenntnisses nach Verkehrsunfall: Beinhaltet die Erklärung des Schädigers nicht nur das Bekenntnis eines Verschuldens, sondern darüber hinaus noch die ausdrückliche Verpflichtung, für sämtliche Unfallsschäden voll und ganz aufzukommen - ohne Einschränkung, sich bloß im Rahmen der Leistungen seines Haftpflichtversicherers zum Ersatz v... mehr lesen...