Entscheidungsgründe: Zu 1.): Die Änderung der Parteibezeichnung der Klägerin gründet sich auf § 235 Abs 5 ZPO und das offene Firmenbuch (FN 32002m). Zu 2.): Die Beklagte war im Juli 2003 Leasingnehmerin eines von ihr bei der Klägerin haftpflicht- und kaskoversicherten Kraftfahrzeugs. Am 9. 7. 2003 verursachte ein berechtigter Lenker mit dem versicherten Fahrzeug einen Verkehrsunfall. Die Klägerin musste deshalb einem beim Unfall geschädigten Dritten aus der Haftpflichtversicherung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verursachte mit seinem bei der klagenden Versicherung haftpflichtversicherten PKW am 28. 2. 1999 einen Verkehrsunfall, auf Grund dessen die Klägerin dem Unfallsgegner S 55.904,-- bezahlte. Der Beklagte hat mit 1. 1. 1999 einen neuen Wohnsitz bezogen, ohne dies der klagenden Versicherung mitzuteilen, sodass die Prämienvorschreibung vom 1. 1. 1999 mit dem Vermerk "Empfänger verzogen" wiederum bei der klagenden Partei einlangte. Da in der Folge kei... mehr lesen...
Norm: VersVG §10 Abs1
Rechtssatz: § 10 Abs 1 VersVG ist auf die Zusendung der Polizze samt Aufforderung zur Zahlung der Erstprämie nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 2088/96a Entscheidungstext OGH 17.04.1996 7 Ob 2088/96a Veröff: SZ 69/21 7 Ob 248/00x Entscheidungstext OGH 23.01.2001 7 Ob 248/00x Vgl auch; Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aVersVG §10 Abs1
Rechtssatz: Dem Umstand, daß der Erklärungsempfänger nicht ausdrücklich darüber belehrt worden ist, seine Adreßänderung dem Erklärenden (hier: Versicherer) bekanntzugeben, kommt dann keine Bedeutung zu, wenn sich eine derartige Verpflichtung ohnedies jedermann einleuchtend aus der Überlegung ergibt, daß der Geschäftspartner bei nicht bekanntgegebener Adreßänderung seine Willenserklärung ja nicht mehr rechtswirksa... mehr lesen...
Norm: VersVG §10 Abs1VersVG §39
Rechtssatz: Den Beweis für den Zugang der Mahnung hat der Versicherer zu führen. Die Absendung beweist noch nicht - auch nicht prima facie - den Zugang. Der Adressat kann sich auf das einfache Bestreiten des Zuganges beschränken. Entscheidungstexte 7 Ob 38/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 7 Ob 38/94 7 Ob 5... mehr lesen...
Norm: VersVG §10 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 10 Abs 1 VersVG ist nicht auf den Fall der Abwesenheit zur Leistung des Präsenzdienstes anwendbar. Entscheidungstexte 7 Ob 206/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 7 Ob 206/74 Veröff: VersRdSch 1976,88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0080277 ... mehr lesen...