Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 10.05.2023 einen Antrag auf Berichtigung des Grenzkatastes gemäß § 13 Abs 1 VermG. Begründend wurde ausgeführt, dass der Gerichtsverweis im Jahre 1993 nicht in Bescheidform ergangen sei. Es liege daher kein wirksamer Verweisungsbescheid im Sinne des § 25 VermG vor. Das von seinem Rechtsvorgänger eingeleitete gerichtliche Verfahren, weiße daher keine rechtliche Verbindlichkeit au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Bruck an der Mur vom 24.07.2008, GZ P 234/08, wurden auf Grund des Planes der XXXX vom 09.02.2007, GZ 2374-1 (=VHW 05/2008) die Grundstücke 280/4 bis 280/14, KG 60326 Leitendorf, somit auch das Grundstück des Beschwerdeführers 280/11, in den Grenzkataster umgewandelt. Der Umwandlungsbescheid ist entsprechend der Bestätigung des Vermessungsamtes Bruck an der Mur (auf dem Bescheid im Akt) in Rechtskraft erwach... mehr lesen...