Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Bringungsgemeinschaft öffentlichen Rechts, ist seit 1993 Eigentümerin des im Grenzkataster eingetragenen Weggrundstücks 806 und seit 2002 Eigentümerin des nördlich anschließenden Straßengrundstücks 414/12, das nicht im Grenzkataster eingetragen ist; beide Grundstücke sind Teil eines Güterwegs und grenzen im Osten an das Grundstück des Beklagten 412/3, das ebenfalls nicht im Grenzkataster eingetragen ist und das Grundstück 111 einschließt, au... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 193 KG B*****, zu der unter anderem die Weggrundstücke 81/4 und 81/10 gehören. Er hat diese Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 23. 7. 1987 von Alois B***** erworben. Die Beklagte ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 178 KG B*****, bestehend aus dem Weggrundstück 81/6 und der Baufläche 81/5. Sie hat diese Liegenschaften mit Kaufvertrag vom 7. 12. 1977 von den Ehegatten Alois und Maria B***** erworben. Sie benützt d... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 AVermG §43 Abs6
Rechtssatz: Die Zustimmungserklärung der Eigentümer angrenzender Grundstücke bezieht sich nur auf den Grenzverlauf und nicht auch auf im Grundbuch eingetragene dingliche Rechte. Sie hat keine Auswirkungen auf Bestehen oder Nichtbestehen offenkundiger Dienstbarkeiten, sofern sie die Festlegung der Grundstücksgrenzen nicht berühren. Entscheidungstexte 6 Ob 268/04... mehr lesen...