Norm
ABGB §523 ARechtssatz
Die Zustimmungserklärung der Eigentümer angrenzender Grundstücke bezieht sich nur auf den Grenzverlauf und nicht auch auf im Grundbuch eingetragene dingliche Rechte. Sie hat keine Auswirkungen auf Bestehen oder Nichtbestehen offenkundiger Dienstbarkeiten, sofern sie die Festlegung der Grundstücksgrenzen nicht berühren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119598Im RIS seit
14.01.2005Zuletzt aktualisiert am
11.03.2013