Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 6. Juli 1993, womit über den Bescheid des Vermessungsamtes Feldkirch vom 7. Jänner 1993 abgesprochen worden sei, keine Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen bestätigt. Nach der Begründung: habe der Beschwerdeführer am 26. August 1992 die Grenzwiederherstellung des Grund... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/11 Grundbuch95/03 Vermessungsrecht
Norm: GBG 1955;VermG 1968 §40;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der nicht ordnungsgemäßen Zustellung eines Grundbuchbeschlusses über die Durchführung eines Anmeldungsbogens kann nicht das Recht auf Grenzwiederherstellung iSd § 40 VermG abgeleitet werden, sondern ist dies beim Grundbuchsgericht geltend zu machen. European Cas... mehr lesen...