Entscheidungen zu § 39 VermG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/30 W138 2284987-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 18.10.2021 beantragte der Beschwerdeführer („BF“) „Das Vermessungsamt möge daher die digitale Katastralmappe wieder in die Lage vor der Entscheidung über den Berichtigungsantrag der Gemeinde XXXX vom 24.06.2021 zurückversetzen und die Grenzen wieder so herstellen, wie sie dem Auszug aus der digitalen Katastralmappe vom 03.05.2021 entsprechen“. 1. Mit Schreiben vom 18.10.2021 beantragte der ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2023/2/24 W138 2248564-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.02.2023

TE Bvwg Beschluss 2020/5/7 W134 2215386-1

Begründung: I. Verfahrensgang: Gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Bregenz vom 14.11.2018, GFN 1846/2018/91, mit welchem der Plan vom 30.10.2018 mit der GZ 4132T, Planverfasserin Vermessung XXXX ZT GmbH, bescheinigt wurde, erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 03.12.2018 Beschwerde. Der Beschwerdeführer führte dabei aus, dass er bei der Grenzverhandlung nicht anwesend gewesen sei. Der seit 50 Jahren existierende Grenzzaun sei nicht von allen als anerkannter Grenzverlauf fe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 07.05.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/5/16 W138 2204256-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Vom Vermessungsamt Graz (VA) wurde mit Bescheid vom 11.10.2017 GFN: 2221/2017/63 der der Umwandlung zu Grunde liegende Plan vom 02.10.2017 mit der GZ 8309/17 des Planverfassers Dipl.-Ing. K XXXX gemäß § 39 VermG unter der Bedingung bescheinigt, dass der Plan vom 20.08.2016 mit der GZ 2015-105, des Planverfassers Dipl.-Ing. Kn XXXX , vorab im Grundbuch durchgeführt wird. Die im vorgenannten Plan GZ 8309/17 verwendeten neuen Grundstücksnummern... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 16.05.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/5/9 W138 2212242-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 08.03.2017, 09:00 Uhr fand insbesondere vor den Grundstücken des Beschwerdeführers XXXX und XXXX Katastralgemeinde (KG) Wolfsgraben 01909 eine Grenzzusammenkunft statt, zu welcher das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Hydrologie und Geoinformation eingeladen hat. Dem Protokoll zur Grenzverhandlung gemäß § 43 Abs. 6 VermG, welches vom Leiter der Grenzzusammenkunft DI Gerhard S XXXX erstellt wurde, ist zu entnehmen, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.05.2019

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