Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.02.2020 stellte die Geometer XXXX , im Auftrag von XXXX , hinsichtlich des Grundstückes mit der GstNr. 514/1 KG 42021 St. Wolfgang beim zuständigen Vermessungsamt Gmunden, Ferdinand-Öttl-Str. 12, 4840 Vöcklabruck einen Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster. Diesem Antrag lag eine von XXXX geleitete Grenzverhandlung zugrunde, in welcher unter Hinweis auf zahlreiche Veränderungshinweise den anwesenden Eigentümern angrenzender Grund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.05.2018 übermittelte die XXXX , XXXX , XXXX , XXXX in Auftrag von XXXX (im Weiteren: Umwandlungswerber) Unterlagen hinsichtlich der Umwandlung des Grundstückes XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster und wies in einem Protokoll einer stattgefundenen Grenzverhandlung hin, dass das Erlangen der Zustimmung zu einem Grenzpunkt nicht von allen Grundstücksnachbarn möglich gewesen wäre. 2. Am 23.10.2018 fand eine Verhandlung du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.05.2018 übermittelte die XXXX , XXXX , XXXX , XXXX in Auftrag von XXXX (im Weiteren: Umwandlungswerber) Unterlagen hinsichtlich der Umwandlung des Grundstückes XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster und wies in einem Protokoll einer stattgefundenen Grenzverhandlung hin, dass das Erlangen der Zustimmung zu einem Grenzpunkt nicht von allen Grundstücksnachbarn möglich gewesen wäre. 2. Am 23.10.2018 fand eine Verhandlung du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 03.04.2019 stellte XXXX , XXXX , XXXX , Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen (im Weiteren: Ingenieurkonsulent), unter Berufung auf eine ihm von XXXX , XXXX , XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), erteilte Vollmacht einen Antrag auf Umwandlung der Grundstücke der Antragstellerin Gst.Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 12.03.2019 mit der GZ 4740/18 des Ingenieurkons... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 03.04.2019 stellte XXXX , XXXX , XXXX , Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen (im Weiteren: Ingenieurkonsulent), unter Berufung auf eine ihm von XXXX , XXXX , XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), erteilte Vollmacht einen Antrag auf Umwandlung der Grundstücke der Antragstellerin Gst.Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 12.03.2019 mit der GZ 4740/18 des Ingenieurkons... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Bregenz vom 10.04.2019, GFN: 2147/2018/91 wurden die Grundstücke 1/3, 1/19 und 1/20 von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Rechtsgrundlage hierfür waren die § 17 Z 3 iVm mit § 20 Abs. 1 VermG. Gegen den vorgenannten Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 03.05.2019 Berufung (gemeint wohl Beschwerde). Der Beschwerdeführer monierte dabei diverse Grundbuchseintragungen,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX der KG 83101 Alpbach vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Am 16.07.2015 führte das Vermessungsamt Kufstein eine Grenzverhandlung, zu der auch XXXX , XXXX , XXXX , im Weiteren: Beschwerdeführer, als Eigentümer der angrenzenden Grundstücke Gst. Nrn. XXXX und XXXX der KG 83101 Alpbach geladen wurde, durch. Da zwischen dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit gegenständlich angefochtenem Bescheid des Vermessungsamtes (VA) Gänserndorf wurde das Grundstück XXXX , Katastralgemeinde (KG) Bockfließ 15201 vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildeten die Urkunden der Planverfasserin g XXXX GmbH vom 07.01.2019 mit der GZ 1238/18. Nachdem der Beschluss des Grundbuchsgerichtes (TZ: XXXX ) vorlag wurde das Grundstück XXXX gemäß § 17 Z. 3 Vermessungsgesetz (VermG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes (VA) Gmünd, GFN: 957/2017/07 vom 04.05.2017 wurden die Grundstücke 2261 und 2262/1 Katastralgemeinde (KG) XXXX auf Grund eines Antrages der Grundstückseigentümerin der Grundstücke 2261 und 2262/1 vom Grundsteuerkastaster in den Grenzkantaster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 25.04.2017 mit der GZ 8946MB-1 der Planverfasserin Ingenieurkonsulentin für Vermessungswesen (IKV) Dipl. Ing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes (VA) Gmünd, GFN: 957/2017/07 vom 04.05.2017 wurden die Grundstücke 2261 und 2262/1 Katastralgemeinde (KG) XXXX auf Grund eines Antrages der Grundstückseigentümerin der Grundstücke 2261 und 2262/1 vom Grundsteuerkastaster in den Grenzkantaster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 25.04.2017 mit der GZ 8946MB-1 der Planverfasserin Ingenieurkonsulentin für Vermessungswesen (IKV) Dipl. Ing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Vom Vermessungsamt Graz (VA) wurde mit Bescheid vom 11.10.2017 GFN: 2221/2017/63 der der Umwandlung zu Grunde liegende Plan vom 02.10.2017 mit der GZ 8309/17 des Planverfassers Dipl.-Ing. K XXXX gemäß § 39 VermG unter der Bedingung bescheinigt, dass der Plan vom 20.08.2016 mit der GZ 2015-105, des Planverfassers Dipl.-Ing. Kn XXXX , vorab im Grundbuch durchgeführt wird. Die im vorgenannten Plan GZ 8309/17 verwendeten neuen Grundstücksnummern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 08.03.2017, 09:00 Uhr fand insbesondere vor den Grundstücken des Beschwerdeführers XXXX und XXXX Katastralgemeinde (KG) Wolfsgraben 01909 eine Grenzzusammenkunft statt, zu welcher das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Hydrologie und Geoinformation eingeladen hat. Dem Protokoll zur Grenzverhandlung gemäß § 43 Abs. 6 VermG, welches vom Leiter der Grenzzusammenkunft DI Gerhard S XXXX erstellt wurde, ist zu entnehmen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Leibnitz wurde das Grundstück 587, KG 61025, Hörbing aufgrund des Antrages von XXXX nicht rechtskräftig vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 17.08.2017 mit der GZ: 2017-01-025 des Planverfassers DI XXXX . Im angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, dass die Grundstücke an deren Grenzverlauf in dem vorgenan... mehr lesen...