Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind jeweils Alleineigentümer benachbarter Grundstücke in Purkersdorf. Der Kläger wollte - im Zuge eines Bauprojekts - sein Grundstück vermessen lassen und in den rechtsverbindlichen Grenzkataster aufgenommen wissen und beauftragte damit einen staatlich befugten und beeideten Ingenieur-Konsulenten für Vermessungswesen (im folgenden Geometer). Am 12. September 1994 fand über Einladung des Geometers eine "Grenzverhandlung" statt. Die der Beklag... mehr lesen...
Norm: VermG §18aVermG §20 Abs2
Rechtssatz: Schreibt der von einem Umwandlungswerber beauftragte Geometer eine der Behörde vorbehaltene "Grenzverhandlung" aus, ist diese mangels Behördenstellung eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen keine solche Verhandlung nach dem AVG 1991. Werden nun bei einer solchen - hier als "Grenzverhandlung" - bezeichneten Zusammenkunft mit den Eigentümern der an das umzuwandelnde Grundstück angrenzenden Grund... mehr lesen...