Mit der beim Vermessungsamt Zwettl am 15. April 1991 eingelangten, undatierten Eingabe brachten die Beschwerdeführer vor, wie ihnen "erst nunmehr" bekannt geworden sei, sei ihr Grundstück Nr. 231/1 KG R "von seinem ursprünglichen Ausmaß von 55355 m2 um 14972 m2 auf nunmehr 40383 m2 verkleinert worden". Sie hätten weder dieser Flächenänderung zugestimmt, noch sei eine Änderung der Grenze von ihnen "einvernehmlich festgelegt" worden. Da der Verlust von 14972 m2 landwirtschaftlichen Grun... mehr lesen...
Index: 95/03 Vermessungsrecht
Norm: VermG 1968 §11 Abs1 Z3;VermG 1968 §52;VermG 1968 §8;VermG 1968 §9 Abs1;VermG 1968 §9 Abs3; Beachte Besprechung in NZ 1996/2, S 29-30;
Rechtssatz: Aus der Systematik des VermG ergibt sich zwar, daß der Grenzkataster die tatsächlichen Flächenausmaße möglichst richtig und vollständig wiederspiegeln soll, ohne daß jedoch dieser Ersichtlichmachung konstitutive Wirkung... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde in Verbindung mit der vorgelegten Ablichtung der Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender und insoweit unbestrittener Sachverhalt: Das im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Grundstück Nr. 778 wurde im Grenzkataster ursprünglich mit der Benützungsart "Wald" geführt. Aufgrund des Plans Anmeldebogen 2/1975 (Planverfasser Amt der Steiermärkischen Landesregierung, GZ LBD 450 VW 3 S 4/1-76) wurde für das Grundstück die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht95/03 Vermessungsrecht
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;ForstG 1975 §3 Abs1;ForstG 1975 §5;VermG 1968 §11 Abs1 Z3;VermG 1968 §38;VermG 1968 §8 Z2;
Rechtssatz: Das Vermessungsamt ist auch für den Fall eines Antrages des Grundeigentümers auf Erhebung der Benützungsart an den rechtskräftigen Bescheid des BMLF, mit dem für das Grundstück des Grundeigentümers die Benützungsart... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht95/03 Vermessungsrecht
Norm: ForstG 1975 §3 Abs1;ForstG 1975 §5;VermG 1968 §10 Abs2;VermG 1968 §11 Abs1 Z3;VermG 1968 §13;VermG 1968 §34;VermG 1968 §38;VermG 1968 §44 Abs2;VermG 1968 §8 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Systematik des VermG geht zwar hervor, daß der Grenzkataster in bezug auf Benützungsarten die Aufgabe hat, die tatsächlichen (oder rechtlich zulä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/03 Vermessungsrecht
Norm: AVG §56;VermG 1968 §11 Abs1 Z3;VermG 1968 §13 Abs1;VermG 1968 §3 Abs2;VermG 1968 §8 Z2;
Rechtssatz: Aus § 3 Abs 2 VermG kann keinesfalls abgeleitet werden, daß bei jeglicher anderer Tätigkeit des Vermessungsamtes, die in anderen Bestimmungen des Vermessungsgesetzes geregelt ist (hier amtswegige ÄNDERUNG der Benutzungsart), jedenfalls auf Antrag eines Gr... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Mai 1991 hat der Magistrat Salzburg den Beschwerdeführern als Miteigentümern des am Hauptkanal im X-Weg liegenden, zum Bauplatz erklärten bzw. bebauten Grundstückes GP 111/14 KG A gemäß § 11 Anliegerleistungsgesetz (ALG), LGBl. für Salzburg Nr. 77/1976 in der Fassung LGBl. Nr. 76/1988, anläßlich der Errichtung dieses Hauptkanales verpflichtet, 1. für die Errichtung des Hauptkanales einen Beitrag von S 56.699,-- sowie 2. für die Errichtung des Hauskanalanschlusses ... mehr lesen...
Index: L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburg20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren95/03 Vermessungsrecht
Norm: AnliegerleistungsG Slbg §11 Abs1;AnliegerleistungsG Slbg §11 Abs3;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;GUG 1980 §2 Abs2;VermG 1968 §11 Abs1 Z3;VermG 1968 §8;
Rechtssatz: Die Wiedergabe der Eintragung des Grenzkatasters über das Flächenausmaß im Grundbuch bzw im ... mehr lesen...